Eine Krankenfahrt ist eine Fahrt zu einem medizinischen Termin, bei der während der Fahrt keine medizinisch-fachliche Betreuung nötig ist. Ein Taxi oder Mietwagen bringt den Patienten hin und wieder zurück. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten oft ganz oder teilweise, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Krankenfahrt oder Krankentransport: Wo liegt der Unterschied?
Eine Krankenfahrt braucht kein medizinisches Fachpersonal im Fahrzeug. Ein Krankentransport dagegen wird mit einem Krankentransportwagen durchgeführt, und geschultes Personal begleitet die Fahrt. Fachleute nennen die Krankenfahrt deshalb auch unqualifizierten Krankentransport, weil im Fahrzeug selbst keine medizinische Ausstattung nötig ist.
Der Unterschied entscheidet auch über das Fahrzeug. Für eine Krankenfahrt reicht ein normales Taxi oder ein Mietwagen mit Fahrer. Für einen Krankentransport braucht es einen speziell ausgestatteten Wagen, zum Beispiel mit Liege oder Sauerstoffgerät. Wer nur Hilfe beim Ein- und Aussteigen braucht, oder im Rollstuhl sitzt, aber während der Fahrt keine Überwachung benötigt, fällt unter die Krankenfahrt.
Was zählt als Krankenfahrt?
Als Krankenfahrt zählt jede Fahrt zu einer medizinisch notwendigen Behandlung, bei der der Patient sitzend transportiert werden kann und keine Betreuung während der Fahrt braucht. Dazu gehören zum Beispiel:
- Fahrten zur Dialyse
- Fahrten zur Chemotherapie oder Strahlentherapie
- Fahrten zu einer stationären oder teilstationären Behandlung im Krankenhaus
- Fahrten zum Arzt, wenn der Patient aus gesundheitlichen Gründen kein eigenes Auto oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen kann
- Fahrten nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus nach Hause
Nicht jede Fahrt zum Arzt gilt automatisch als Krankenfahrt im Sinne der Krankenkasse. Entscheidend ist, ob der Patient aus medizinischen Gründen selbst nicht fahren kann und keine Alternative wie Bus oder Bahn infrage kommt.
Wer stellt die Verordnung für eine Krankenfahrt aus?
Der behandelnde Arzt stellt die Verordnung aus, oft auf dem sogenannten Muster 4. Ohne diese Verordnung übernimmt die Krankenkasse die Kosten in der Regel nicht. Die Verordnung gilt meist für eine Hin- und Rückfahrt, bei Dauerbehandlungen wie Dialyse kann sie auch für mehrere Fahrten über einen längeren Zeitraum ausgestellt werden. Gerade bei solchen regelmäßigen Terminen lohnt sich oft eine feste Vorausbuchung, statt jedes Mal neu anzurufen.
Auf der Verordnung trägt der Arzt ein, warum die Fahrt medizinisch nötig ist und welches Transportmittel passt, zum Beispiel Taxi, Mietwagen oder Rollstuhlwagen. Diese Angabe entscheidet mit, ob die Kasse die Fahrt genehmigt.
Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten einer Krankenfahrt?
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten einer Krankenfahrt, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt und die Fahrt medizinisch notwendig ist. Bei bestimmten Pflegegraden oder Behinderungen entfällt sogar die vorherige Genehmigung durch die Kasse.
Eine vorherige Genehmigung ist meist nicht nötig, wenn eine dieser Voraussetzungen zutrifft:
- Pflegegrad 4 oder 5
- Pflegegrad 3 mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität
- Ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG, Bl oder H
- Eine Dauerbehandlung wie Dialyse, Chemotherapie oder Strahlentherapie
Ohne diese Voraussetzungen muss die Fahrt vorher bei der Krankenkasse beantragt und genehmigt werden. Das gilt zum Beispiel bei Pflegegrad 1 oder 2 ohne weitere Einschränkung. In Hessen hat das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Jugend und Gesundheit die Grundlagen für die Genehmigung von Patienten- und Krankentransporten zuletzt am 19. November 2025 bestätigt. Rechtsgrundlage ist § 60 SGB V in Verbindung mit der Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Lehnt die Krankenkasse eine Krankenfahrt ab, kann der Patient innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Im Widerspruch sollte stehen, wie oft die Behandlung stattfindet und warum sie medizinisch notwendig ist. Ein Attest vom behandelnden Arzt stärkt den Widerspruch zusätzlich.
Was kostet eine Krankenfahrt, wenn man selbst zahlen muss?
Auch wenn die Krankenkasse eine Krankenfahrt genehmigt, zahlt der Patient meist einen Eigenanteil. Dieser liegt bei 10 Prozent des Fahrpreises, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Fahrt. Wer einen Befreiungsbescheid von der Zuzahlung hat, muss diesen Eigenanteil nicht zahlen.
Liegt keine Genehmigung vor, trägt der Patient die vollen Fahrtkosten selbst. Der Preis richtet sich dann nach dem normalen Taxitarif der jeweiligen Stadt. Wie sich dieser Tarif in Darmstadt genau zusammensetzt, erklären wir in unserem Beitrag darüber, wie teuer ein Taxi in Darmstadt ist.
Was braucht man, um Krankenfahrten durchzuführen?
Für eine Krankenfahrt reicht eine gültige Taxi- oder Mietwagenkonzession. Eine medizinische Ausbildung ist dafür nicht vorgeschrieben, da während der Fahrt keine pflegerische oder medizinische Betreuung stattfindet. Fahrer sollten aber wissen, wie man Patienten mit eingeschränkter Mobilität sicher beim Ein- und Aussteigen unterstützt.
Für einen qualifizierten Krankentransport dagegen braucht es mehr. Dort ist ein speziell ausgestatteter Krankentransportwagen Pflicht, und das Personal muss eine Ausbildung als Rettungssanitäter oder vergleichbar nachweisen. Wer also nur sitzend transportiert werden muss und keine medizinische Überwachung braucht, bucht eine Krankenfahrt und kein Krankentransport-Unternehmen.
Krankenfahrten in Darmstadt: Wie läuft das bei TZA ab?
In Darmstadt übernimmt TZA Krankenfahrten als lizenzierter Taxibetrieb, zum Beispiel zu Terminen im Klinikum Darmstadt oder im Elisabethenstift. Die genauen Abläufe, die Regionen und die Buchung für Angehörige und Pflegeeinrichtungen finden Sie auf unserer Seite zu den Krankenfahrten in Darmstadt.
Bei einer kurzfristigen Krankenfahrt, etwa nach einer spontanen Entlassung aus dem Krankenhaus, sind wir tatsächlich rund um die Uhr erreichbar.
Häufig gestellte Fragen zur Krankenfahrt
Was zählt als Krankenfahrt?
Jede Fahrt zu einer medizinisch notwendigen Behandlung, bei der der Patient sitzend transportiert werden kann und keine Betreuung während der Fahrt braucht, zum Beispiel zur Dialyse oder zur Chemotherapie.
Was ist der Unterschied zwischen Krankenfahrt und Krankentransport?
Eine Krankenfahrt läuft ohne medizinisches Fachpersonal im Fahrzeug ab, meist mit Taxi oder Mietwagen. Ein Krankentransport braucht einen speziell ausgestatteten Wagen und geschultes Personal.
Wann bekommt man eine Krankenfahrt bezahlt?
Wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt und die Fahrt medizinisch notwendig ist. Bei Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung, Pflegegrad 4 oder 5, oder bestimmten Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis entfällt die vorherige Genehmigung.
Was braucht man, um Krankenfahrten zu machen?
Eine gültige Taxi- oder Mietwagenkonzession. Eine medizinische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben, da während der Fahrt keine pflegerische Betreuung stattfindet.
Muss ich die Krankenfahrt selbst bezahlen?
Bei einer genehmigten Krankenfahrt zahlen Sie meist nur einen Eigenanteil von 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Ohne Genehmigung tragen Sie die vollen Fahrtkosten.
Was mache ich, wenn die Krankenkasse die Krankenfahrt ablehnt?
Sie können innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Nennen Sie darin, wie oft die Behandlung stattfindet und warum die Fahrt medizinisch notwendig ist.
Quellen und Methodik
Die rechtlichen Angaben zur Krankenfahrt und zum Krankentransport stammen aus § 60 SGB V (Fünftes Buch Sozialgesetzbuch) und der Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 11. Januar 2023. Die Angaben zu Pflegegrad und Genehmigungsfreiheit stammen aus der PraxisInfo der Kassenärztlichen Bundesvereinigung von Januar 2025. Die Hessen-spezifische Bestätigung der Grundlagen stammt aus dem offiziellen Serviceportal Hessen, zuletzt geprüft und freigegeben durch das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Jugend und Gesundheit am 19. November 2025. Diese Seite wird regelmäßig überprüft, damit alle Angaben aktuell bleiben.
